Nach der Vereinssatzung lädt die bzw. der Vorsitzende jährlich im ersten Quartal eines Jahres die Mitglieder zur Hauptversammlung ein. Diese Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan. Unter dem Vorsitz des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand und genehmigt Geschäftsbericht, Jahresrechnung sowie Haushalt.
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