Kein Verein kann ohne Regeln auskommen. Unser Vereinsleben richtet sich nach Satzung, Ordnungen und Richtlinien. Über die Satzung haben die Mitgliederversammlung, über die Beitrags-, Ehrungs-, Finanz- und Geschäftsordnung nach § 4 Abs. 2 Satzung der Vorstand sowie über die Jugendordnung nach § 24 Satzung die Vereinsjugend zu beschließen. Für die Richtlinien ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Vereins gemäß § 20 Satzung zuständig.
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